Schutzkonzept

Gemäß § 11 Abs. 3 Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) sollen die Träger von Einrichtungen oder Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines
Kinderschutzkonzepts hinwirken.

Das Jugendzentrum der Stadt Lengerich hat in diesem Zusammenhang als zuständige Einrichtung das vorliegende Schutzkonzept als Handlungsgrundlage für die dortige Arbeit erstellt. Dieses Konzept ist mit dem Jugendamt des Kreises Steinfurt im Vorfeld abgestimmt worden. Als Kern ist der "Verhaltenskodex" zu sehen.